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Fonds-Lexikon |
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Abgeltungssteuer
Steuerliche Erfassung von Zinsen, laufenden Einkünften, Dividenden und Wertsteigerungen des Kapitalvermögens. Seit 1.1.2009 gilt ein einheitlicher Steuersatz von 26,375 Prozent (zusammengesetzt aus Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag auf die Einkommenssteuer). Geschlossene Fonds » erwirtschaften laufende Erträge zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien, welche nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Beim Verkauf der Immobilie sind die Veräußerungsgewinne ebenfalls steuerfrei, wenn der Verkauf nach frühestens zehn Jahren erfolgt.
