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Pensions-Sondervermögen
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Pensions-Sondervermögen
Pensions-Sondervermögen dienen dem langfristigen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge und sind als Ergänzung zur traditionellen staatlichen Rente gedacht. In Deutschland sind sie seit Anfang 1998 zum Handel zugelassen. Einzahlungen in Pensions-Sondervermögen können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer vorgenommen werden. Eine Verfügung über die angesparten Beträge inklusive der von der Fondsgesellschaft erwirtschafteten Erträge ist erst nach Ende der Vertragslaufzeit möglich.
