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Rechenschaftsbericht
Eine KAG ist gesetzlich verpflichtet, über jeden ihrer Fonds » jährlich bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres einen Rechenschaftsbericht zur Information der Anleger » zu veröffentlichen. Der Rechenschaftsbericht enthält zum Berichtsstichtag u.a. die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Höhe einer evtl. Ausschüttung, ergänzt durch Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung. Außerdem muss die KAG zusätzlich einen Halbjahresbericht » erstellen.