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Eine KAG ist dazu verpflichtet, Anteile eines offenen Fonds » börsentäglich zurückzunehmen. Eine Ausnahme können hier Offene Immobilienfonds » bilden. Der Kunde soll jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist über sein Vermögen verfügen können. Spezielle Kündigungsfristen gibt es lediglich bei Anlagen » nach dem Vermögensbildungsgesetz.
