Fonds-Lexikon   |   Zinseszins-Rechner

Fonds-Lexikon

Fehlt Ihnen ein Begriff?
Senden Sie uns hier Ihre Vorschläge, wir bauen das Fonds-Lexikon ständig für Sie aus!

Ihr Begriffsvorschlag:   weiter »

Ein Service der dima24.de

 A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  R  S  T  U  V  W  Z 
Verfügbarkeit
Eine KAG ist dazu verpflichtet, Anteile eines offenen Fonds » börsentäglich zurückzunehmen. Eine Ausnahme können hier Offene Immobilienfonds » bilden. Der Kunde soll jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist über sein Vermögen verfügen können. Spezielle Kündigungsfristen gibt es lediglich bei Anlagen » nach dem Vermögensbildungsgesetz.