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Anlageausschuss
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen » für Publikumsfonds » sehen vor, dass sich die KAG bzw. ihr Fondsmanagement bei der Auswahl der zu kaufenden oder zu verkaufenden Vermögenswerte von einem Anlageausschuss beraten lassen kann. Der Anlageausschuss wird vom Aufsichtsrat der KAG für den jeweiligen Fonds » bestellt. Im Anlageausschuss wird die längerfristige Anlagepolitik » festgelegt. Sowohl die Vertreter der Depotbank » als auch die der KAG haben bei ihren Entscheidungen unabhängig voneinander die Interessen der Anteilinhaber wahrzunehmen.